Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen sind von besonderer Bedeutung für die Beweissicherung, der Klärung von Sach-verhalten und sind die Grundlage für eine optimale Schadensregulierung.
Ab einer Schadenssumme von ca. 750,- € "sogenannte Klein- oder Bagatell-schadengrenze", sollten Sie nicht auf Ihr Recht als Geschädigte/r, einen freien Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, verzichten.
Ob der Schaden tatsächlich über 750,- € liegt, klären wir gerne vor Ort, denn nur ein entsprechend ausgebildeter Kfz-Sachverständiger ist in der Lage einen Schaden detailliert zu bewerten. Für Schäden unter dieser Grenze, erstellen wir einen qualifizierten Kostenvoranschlag, da hierbei die Versicherung die Kosten für ein Gutachten nicht übernimmt.
Die Schadensbegutachtung erfolgt bei Ihnen vor Ort oder am Standort des Fahrzeuges durch uns. Wir legen den optimalen Reparaturweg fest, ermitteln die notwendigen Reparaturkosten und die Reparaturdauer zur Wiederherstel-lung des Fahrzeuges, sowie den Wiederbeschaffungswert, die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung, als auch eine evtl. merkantile Wertminderung. Soweit erforderlich, Restwert und Wiederbeschaffungsdauer.